Kleine und mittlere Unternehmen
Wissenswertes - Projekterfahrungen
Kein Konkurrenzverbot bei freien Berufen
AHV und Scheinselbständigkeit
Freistellung mit Öffentlichkeitsbezug
Kein Konkurrenzverbot bei freien Berufen
AHV und Scheinselbständigkeit
Freistellung mit Öffentlichkeitsbezug
Unlauter verhält sich im wirtschaftlichen Wettbewerb, wer unzulässige Werbe- und Verkaufsmethoden anwendet, Private besticht, bei anderen Unternehmen intrigiert, Fabrikationsgeheimnisse verletzt und Arbeitsbedingungen nicht einhält. Gegen das Kartellrecht verstösst, wer durch unzulässige Wettbewerbsabreden, die Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung oder durch Unternehmenszusammenschlüsse den Wettbewerb behindert. Sind Sie von einer solchen Rechtsverletzung betroffen, können wir Ihnen mit unserer Beratungs- und Prozesserfahrung beistehen.
Sind Sie und vielleicht auch Ihr Mitbewerber auf die zukünftige Zusammenarbeit angewiesen, kann es sinnvoll sein, den Konflikt vor Einleitung eines Prozesses über eine Mediation zu bereinigen zu versuchen.